Geld für´s Studium – BAföG, Kredite und Stipendien

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Geld für´s Studium – BAföG, Kredite und Stipendien

BAföG
Voraussetzungen: fehlende finanzielle Mittel für Studium und Lebensunterhalt beim Studierenden und seinen Angehörigen (z.B. Eltern oder Ehegatte); Höchstalter bei Studienbeginn: 30 Jahre (bzw. 35 Jahre bei Masterstudium); ausbildungsunabhängiges Aufenthaltsrecht in Deutschland

Höhe und Rückzahlung: max. 670,00 €/Monat; dieFörderung erfolgt je zur Hälfte als Zuschuss und als unverzinsliches Darlehen; ein Zuverdienst bis 450,00 € ist möglich, eigenes Vermögen bleibt bis zur Grenze von 5.200,00 € anrechnungsfrei

Rahmenbedingungen: BAföG ist auch für ein Auslandsstudium möglich; die Förderhöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit; nach 4 Semestern ist ein einmaliger Leistungsnachweis zu erbringen

Beantragung: Antragsstellung im Regelfall beim Amt für Ausbildungsförderung des zuständigen Studentenwerkes, Bewilligung i.d.R. für 12 Monate ab Antragsmonat

KfW-Studienkredit
Privatwirtschaftlicher Kredit der KfW-Bank. Wird auch von vielen Drittanbietern vermittelt.

Voraussetzungen: breite Studienförderung (Erst- und Zweitstudium, postgraduales Studium, Promotion, Teilzeitstudiengänge), Höchstalter bei Studienbeginn: 44 Jahre

Höhe und Rückzahlung: max. 650,00 €/Monat, variabler Zinssatz (Anpassung jeweils zum 01.04. und 01.10. – derzeit 3,42 % nom.), Rückzahlung innerhalb von max. 25 Jahren, Beginn spätestens 23 Monate nach Ende der Auszahlungsphase

Rahmenbedingungen: unabhängig von Einkommen, Vermögen oder Studiengang, keine Sicherheiten erforderlich, paralleler BAföG-Bezug möglich Kosten und Gebühren: 238,00 € einmalige Aufwandsentschädigung für Vertriebspartner der KfW Beantragung.

Anmeldung: im Onlineportal der KfW, anschließend Antragsstellung bei einem Vertriebspartner der KfW

Bildungskredit
Gefördert durch die Bundesregierung, daher niedrigste Zinsen. Vergabe durch die KfW-Bank.

Voraussetzungen: Gewährung erst in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase (z.B. bestandene Zwischenprüfung, für Bachelor-Studium ab dem 3. Semester); Höchstalter bei Studienbeginn: 35 Jahre

Höhe und Rückzahlung: Auszahlung über 24 Monate in Raten von 100, 200 oder 300,00 € (insgesamt max. 7.200,00 €), variabler Zinssatz (Anpassung jeweils zum 01.04. und 01.10. – derzeit2 0,75 % nom.), Rückzahlung ab dem 4. Jahr nach der Auszahlung der ersten Rate, Tilgungsrate: mind. 120,00 €/Monat

Rahmenbedingungen: unabhängig von Einkommen, Vermögen oder Studiengang, keine Sicherheiten erforderlich, paralleler BAföG-Bezug möglich

Beantragung: Schriftlicher Antrag an das Bundesverwaltungsamt oder online unter [www.bildungskredit.de], Antrag muss 4 Wochen vor Beginn des Bewilligungszeitraumes gestellt werden

Stipendien
Unterscheidung In Vollstipendien und Teilstipendien! Höhe der Unterstützungsleistung variiert hier stark! Im Folgenden werden die grundsätzlichen Eckdaten für Vollstipendien behandelt.

Voraussetzungen: Im Regelfall gute schulische oder Studiumsleistungen und soziales oder politisches Engagement und Interesse; es gibt aber auch Ausnahmen (z.B. Förderungen für chronisch Kranke)

Höhe und Rückzahlung: Die max. Förderhöhe berechnet sich analog des BAföGs; zusätzlich wird bei den großen Förderwerken ein Büchergeld von 300,00 €/Monat gewährt; auch ideelle Förderung in Form von Seminaren und Veranstaltungen; keine Rückzahlung erforderlich!

Rahmenbedingungen: Diese können je nach Stiftung sehr variieren und müssen bei dem konkreten Anbieter erfragt werden.

Beantragung: Bewerbung muss rechtzeitig (mind. ½ Jahr im Voraus) erfolgen, häufig sind Auswahltests zu bestehen oder zumindest umfangreichere schriftliche Unterlagen einzureichen; grds. haben alle Parteien, größere Religionsgemeinschaften und sowohl die Arbeitgeberverbände als auch die Gewerkschaften eigeneStiftungen; die Studienstiftung des Deutschen Volkes ist das einzige völlig unabhängige Förderwerk.

http://www.mystipendium.de

www.stipendienlotse.de

Tipps aus der Bibel

Ehre Jahwe mit deinem Besitz, mit dem Besten von dem, was du erntest.

Sprüche 3,9

Warum sollte ich mich fürchten, wenn schlimme Zeiten kommen und Feinde mich umzingeln? Sie vertrauen auf ihren großen Besitz und geben mit ihrem Reichtum an. Doch vom Tod können sie sich nicht freikaufen1, sie können Gott kein Lösegeld zahlen.Der Kaufpreis für ein Leben ist zu hoch, niemand kann so viel zahlen, um ewig leben zu können.

Psalm 49, 6-10

Denn Weisheit erwerben ist besser als Geld erwerben, ihr Gewinn ist mehr wert als Gold.

Sprüche 3,14

Wer auf sein Geld vertraut, kommt zu Fall; doch wer gottrecht lebt, wird sprossen wie das frische Grün.

Sprüche 11,28

Besser wenig in Ehrfurcht vor Jahwe als große Schätze und ständige Sorge.

Sprüche 15,16

Wer mit Handschlag für die Schulden eines anderen bürgt, vermisst wohl seinen Verstand.

Sprüche 17,18

Jeden Sonntag lege jeder von euch so viel Geld zurück, wie es seinen Möglichkeiten entspricht.

1. Korinther 16,2

Denn die Liebe zum Geld ist eine Wurzel für alles Böse. Manche sind ihr so verfallen, dass sie vom Glauben abgeirrt sind und sich selbst die schlimmsten Qualen bereitet haben.

1. Timotheus 6,10

Der Herr wird seine Schatzkammer, den Himmel, für euch öffnen, um es zur rechten Zeit regnen zu lassen und um all eure Arbeit zu segnen. Ihr werdet vielen Völkern etwas ausleihen, selbst aber nie etwas von ihnen borgen müssen.

5. Mose 28,12