AGB

Teilnahmebedingungen Tagungen, Seminare und Konferenzen

1. Vertragsschluss, Vertragsgrundlagen und Teilnehmerverpflichtungen

1.1. Grundsätzlich gilt:
a) Grundlage der Veranstaltungsangebote sind die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen, die jeweilige Ausschreibung und, sofern sie bei Buchung dem Teilnehmer/-in (TN) vorliegen, ergänzende Informationen des Veranstalters (V) zu der jeweiligen Veranstaltung.
b) Der TN hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen. Er übernimmt diese Verpflichtung automatisch mit der Anmeldung.
c) Der TN verpflichtet sich Hinweise, die ihm vom Veranstalter in Form von Info-Briefen zugehen, zu beachten.
d) Der TN erklärt sich mit seiner Buchung zur bewussten Teilnahme am Programm im Rahmen einer christlichen Gemeinschaft bereit.
e) Doppelzimmer werden auf Grundlage einer biblisch-christlichen Ethik vergeben.
1.2. Verbindliche Anmeldungen müssen schriftlich per Post, E-Mail oder Fax erfolgen.
1.3. Bei Online-Buchungen erfolgt die verbindliche Anmeldung mit Betätigung des Buttons “Absenden“. Sie begründet noch keinen Anspruch des TN auf das Zustandekommen eines Vertrages entsprechend seiner Anmeldung. Er erhält auf elektronischem Weg jedoch eine Bestätigung seiner Anmeldung.
1.4. Der endgültige Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung beim TN per Post, E-Mail oder Fax zu Stande.

2. Zahlung

Die Zahlung ist zu Beginn der Veranstaltung mittels eines einmaligen SEPA-Mandats (einmalige Einzugsermächtigung) oder bar fällig, sofern lt. Ausschreibungstext nichts anderes vereinbart wurde.

3. Rücktritt des Teilnehmers, Nichtantritt oder Abbruch der Veranstaltung

3.1. Der TN kann bis zum Veranstaltungsbeginn jederzeit schriftlich seinen Rücktritt vom Vertrag erklären und sich wieder abmelden. Maßgeblich ist der Zugang der Abmeldung beim V. Sollten dem V durch eine Abmeldung Kosten entstehen, werden diese an den TN weitergegeben. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Ziffer 1 gilt entsprechend.
3.2. Nimmt der TN nach Veranstaltungsbeginn einzelne Leistungen wegen vorzeitiger Rückreise aus Krankheitsgründen oder aus anderen Gründen, die nicht vom V zu vertretenden sind, nicht in Anspruch, so besteht grundsätzlich kein Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung. Der V bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern zurückerstattet worden sind.
3.3. Der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung und ggf. Auslandskrankenversicherung wird empfohlen.

4. Pflicht zur Mangelanzeige, Kündigung durch den Teilnehmer, Geltendmachung von Ansprüchen durch den Teilnehmer

4.1. Im Falle einer aufgetretenen Leistungsstörung (Mangel) ist der TN verpflichtet, diese sofort der vom V eingesetzten Veranstaltungsleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
4.2. Nur der V (nicht die Veranstaltungsleitung) darf Mängel oder Ansprüche mit Rechtswirkung für den V anerkennen.
4.3. Der TN kann den Vertrag kündigen, wenn die Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt wird. Dasselbe gilt, wenn ihm die Veranstaltung infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem V erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist.
4.4. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der V eine ihm vom TN bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.
4.5. Ansprüche wegen eventuell nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der TN innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Veranstaltung gegenüber dem V geltend zu machen.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

5.1. Der V kann vom Vertrag bei Nichterreichen einer bestimmten Mindestteilnehmerzahl zurücktreten, wenn
die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch den V in der Ausschreibung der Veranstaltung angegeben sind und die spätere Bestätigung einen nochmaligen Hinweis auf diese Regelung in der Ausschreibung enthält.

5.2. Der V erklärt dem TN gegenüber die Absage der Veranstaltung unverzüglich, sobald feststeht, dass sie wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

5.3. Der V kann den Vertrag kündigen, wenn der TN trotz einer Abmahnung des V oder der von ihm eingesetzten Veranstaltungsleitung die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stört oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leiter oder gegen die Grundsätze nach Ziffer 1.1. verstößt.

5.4. Die Veranstaltungsleitung ist vom V bevollmächtigt, die erforderlichen Erklärungen abzugeben, um auf Kosten des TN die vorzeitige Rückreise zu veranlassen – bei Minderjährigen nach Benachrichtigung der Personensorge- oder Erziehungsberechtigen. Ziffer 3.2. gilt entsprechend.

6. Haftung

6.1. Der V beschränkt die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Veranstaltungspreis,
a) soweit ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der V für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
6.2. Geht aus der Ausschreibung oder Bestätigung der Veranstaltung hervor, dass bestimmte Leistungen nicht in der Verantwortung des V erbracht werden (Fremdleistungen), so haftet der V nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit diesen Fremdleistungen, die er lediglich vermittelt hat.

7. Verjährung

7.1. Vertragliche Ansprüche des TN verjähren in 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte.

8. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Rechtlich maßgeblich ist die deutsche Sprache.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalter ist:

Deutscher Christlicher Techniker Bund e.V.
Postfach 11 22 – 70807 Korntal-Münchingen
Telefon 0711-8380828 – Telefax 0711-8380829 – E-Mail: kontakt@dctb.de

Amtsgericht Stuttgart, VR 102 – Vertretungsberechtigter: 1. Vorsitzender Jens Höner

IBAN DE69 6045 0050 0009 8508 04 – SWIFT-BIC SOLA DE S1 LBG
KSK Ludwigsburg – Konto: 98 50 804 – BLZ 604 500 5