Kranken- und Pflegeversicherung
Der Nachweis einer gültigen Krankenversicherung muss zur Einschreibung und zu Beginn jedes Semesters erbracht werden.
Familienversicherung: Bis zum 25. Lebensjahr (eventuell länger) beitragsfrei in der Familienversicherung der Eltern bleiben. Es gilt hier eine Einkommensgrenze von 485,- € bzw. 520,- € (Minijob). Wer mehr verdient, muss sich selbst versichern.
Studentische Krankenversicherung: Wer nicht familien- oder privatversichert ist, muss diese (günstige) Pflichtversicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung seiner Wahl abschließen. Der monatlich zu zahlende Semesterbeitrag ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich, erhöht sich aber um den Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Derzeit liegt der Beitrag für die Krankenversicherung bei 82,99 € + den jeweiligen Zusatzbeitrag der Kasse und für die Pflegeversicherung bei 27,61 € bzw. 32,48 € (kinderlos, über 23 Jahre). Tipp: Gesetzliche Krankenkassen vergleichen! Die Zusatzbeiträge variieren zwischen 0,8% und 1,99%! Der Durchschnitt liegt bei 1,6 %. Erhöht eine Kasse den Zusatzbeitrag, besteht ein Kündigungsrecht.
Achtung Grenze! Wer älter als 30 Jahre ist, kann diese nicht in Anspruch nehmen. Hier bleibt die freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse. Ein günstiger „Examenstarif“ gilt für 6 Monate.
BAföG-Empfänger: Hier gibt es einen Zuschuss von 94,- € zur Kranken- und 28,- € zur Pflegeversicherung. Erforderlich ist die Vorlage einer Bescheinigung der gewählten Krankenkasse. Weitere Infos: http://www.studis-online.de
Empfehlung: Bis zum 25. Lebensjahr (eventuell länger) beitragsfrei in der Familienversicherung der Eltern bleiben. Aber: Es gilt eine Einkommensgrenze von 425,- € bzw. 450,- € (Minijob). Wer mehr verdient, muss sich selbst versichern. Studentische Krankenversicherung: Wer nicht familien- oder privatversichert ist, muss diese (günstige) Pflichtversicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung seiner Wahl abschließen. Der monatlich zu zahlende Semesterbeitrag ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich, erhöht sich aber um den Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Derzeit liegt der Beitrag für die Krankenversicherung bei ca. 70,- € und für die Pflegeversicherung bei ca. 17,- €. Auch hier gelten Einkommensgrenzen, welche aber deutlich höher ausfallen. Tipp: Gesetzliche Krankenkassen vergleichen! Die Zusatzbeiträge variieren zwischen 0,3 % und 1,8 %!
Achtung Grenze! Wer älter als 30 Jahre ist oder mehr als 14 Fachsemester studiert hat, kann diese Versicherung nicht in Anspruch nehmen. Hier bleibt nur die freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse. Ein günstiger „Examenstarif“ gilt für max. 6 Monate. BAföG-Empfänger: Wer diese Ausbildungsförderung erhält, kann einen Zuschuss von max. 71,- € zur Kranken- und 15,- € zur Pflegeversicherung erhalten. Erforderlich ist die Vorlage einer Bescheinigung der gewählten Krankenkasse.
Weitergehende Informationen gibt es unter: http://www.studis-online.de
Unfallversicherung
Hochschule: Jeder Student ist während des Hochschulbetriebs und auf dem direkten Weg von und zur Hochschule gesetzlich bei der Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes unfallversichert.
Freizeit: Eine Freizeit-Unfallversicherung existiert nur, wenn diese von einem Träger für die Studenten eines Hochschulstandortes (z.B. Studentenwerk) abgeschlossen wurde, was häufig der Fall ist. Sonst muss diese privat abgeschlossen werden. Tipp: Prüfen, ob sich eine private Unfallversicherung wirklich lohnt! Diese leistet nur, wenn auf Grund eines Unfalls eine Invalidität eintritt. Dies ist aber sehr selten der Fall.
Haftpflichtversicherung
Verursacht ein Student während einer Hochschulveranstaltung oder in der Freizeit durch eigenes Verschulden Schäden, ist eine Regulierung über die Privathaftpflichtversicherung möglich. Tipp: Prüfen, ob Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern weiterbesteht. Hier ist ggf. eine Zugehörigkeit zum elterlichen Haushalt erforderlich.
Hausratsversicherung
Wenn man eine eigene Wohnung hat, kann eine Versicherung für den eigenen Hausrat sinnvoll sein. Hier empfiehlt sich aber bezüglich der Leistungen und Beiträge ein Anbietervergleich. Tipp: Wer ein Fahrrad besitzt, kann dieses hier gegen Diebstahl versichern lassen – vorausgesetzt, das Rad wird abgeschlossen.
Ausweise und Semesterbeitrag
Studentenausweis: Bei der Einschreibung an der Hochschule erhält jeder Student einen Ausweis als Nachweis, dass er immatrikuliert ist. Dieser Ausweis muss jedes Semester durch die Rückmeldung zum Studium neu validiert werden. Der Besitz eines Studentenausweises ermöglicht eine Vielzahl von Vergünstigungen.
Internationaler Studentenausweis (ISIC): Rabattkarte, kein amtliches Ausweisdokument! Weltweite Ermäßigungen bei Verkehrsmitteln, Unterkünften und kulturellen Veranstaltungen. Der ISIC gilt für ein Jahr ab Ausstellungsdatum und kostet 15,-.
Semesterbeitrag: Pauschale Pflichtabgabe, welche von jedem Studenten zu entrichten ist. Die Höhe variiert zwischen den einzelnen Hochschulen. Der Beitrag ist einkommensunabhängig und wird nur in extremen Ausnahmefällen erstattet. Weitere Infos gibt es bei der Hochschulverwaltung oder dem Studentenwerk. Bei Nichtzahlung erfolgt die Zwangsexmatrikulation.
Meldepflicht
Das Bundesmeldegesetz verpflichtet jeden Studenten, sich bei einem Wohnungswechsel binnen zwei Wochen bei der zuständigen Behörde anzumelden. Dies gilt auch für Nebenwohnsitze.
Achtung Zweitwohnungssteuer! Erheben Hochschulstädte diese, ist sie auch von Studenten zu entrichten. Ob dies an deinem Studienort der Fall ist, erfährst du bei der lokalen Stadtverwaltung. Zur Vermeidung den Erstwohnsitz am Studienort anmelden.