Kranken- und Pflegeversicherung
Der Nachweis einer gültigen Krankenversicherung muss vom Studierenden zur Einschreibung und zu Beginn jedes
neuen Semesters erbracht werden.
Empfehlung: Bis zum 25. Lebensjahr (eventuell länger) beitragsfrei in der Familienversicherung der Eltern bleiben. Aber: Es gilt eine Einkommensgrenze von 425,- € bzw. 450,- € (Minijob). Wer mehr verdient, muss sich selbst versichern. Studentische Krankenversicherung: Wer nicht familien- oder privatversichert ist, muss diese (günstige) Pflichtversicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung seiner Wahl abschließen. Der monatlich zu zahlende Semesterbeitrag ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich, erhöht sich aber um den Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Derzeit liegt der Beitrag für die Krankenversicherung bei ca. 70,- € und für die Pflegeversicherung bei ca. 17,- €. Auch hier gelten Einkommensgrenzen, welche aber deutlich höher ausfallen.
Tipp: Gesetzliche Krankenkassen vergleichen! Die Zusatzbeiträge variieren zwischen 0,3 % und 1,8 %!
Achtung Grenze! Wer älter als 30 Jahre ist oder mehr als 14 Fachsemester studiert hat, kann diese Versicherung nicht in Anspruch nehmen. Hier bleibt nur die freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse. Ein günstiger „Examenstarif“ gilt für max. 6 Monate. BAföG-Empfänger: Wer diese Ausbildungsförderung erhält, kann einen Zuschuss von max. 71,- € zur Kranken- und 15,- € zur Pflegeversicherung erhalten. Erforderlich ist die Vorlage einer Bescheinigung der gewählten Krankenkasse.
Weitergehende Informationen gibt es unter: http://www.studis-online.de/StudInfo/Versicherungen/krankenversicherung.php
Unfallversicherung
Jeder Studierende ist während des Hochschulbetriebs und auf dem direkten Weg von und zur Hochschule gesetzlich bei der Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes unfallversichert. Eine Freizeit-Unfallversicherung gibt es nur, wenn diese von einem Träger für die Studenten eines Hochschulstandortes
abgeschlossen wurde. Häufig sind es die örtlichen Studentenwerke, die eine solche Versicherung abgeschlossen haben. Sonst muss diese privat abgeschlossen werden.
Tipp: Prüfen, ob sich eine private Unfallversicherung wirklich lohnt! Diese leistet nämlich nicht, wenn ein Unfall passiert, sondern nur, wenn auf Grund eines Unfalls eine Invalidität eintritt. Dies ist aber sehr selten der Fall – und selbst dann handelt es sich bei der Leistung i.d.R. um einen einmaligen Geldbetrag, keine Rente (z.B. zum rollstuhlgerechten Umbau der Wohnung).
Haftpflichtversicherung
Falls ein Studierender im Rahmen der Teilnahme an Hochschulveranstaltungen, aber auch in der Freizeit durch eigenes Verschulden Schäden verursacht, ist die Regulation über die Privathaftpflichtversicherung möglich.
Tipp: Prüfen, ob Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern weiterbesteht. Hier kann eine Zugehörigkeit zum elterlichen Haushalt erforderlich sein.
Hausratsversicherung
Wenn man eine eigene Wohnung hat, kann eine Versicherung für den eigenen Hausrat sinnvoll sein. Hier empfiehlt sich aber bzgl. der Leistungen und Beiträge ein Anbietervergleich.
Tipp: Wer ein hochwertiges Fahrrad besitzt, kann dieses so gegen Diebstahl versichern lassen – vorausgesetzt, das Rad war abgeschlossen.