
Versicherungen
Kranken- und PflegeversicherungDer Nachweis einer gültigen Krankenversicherung muss vom Studierenden zur Einschreibung und zu Beginn jedesneuen Semesters erbracht werden. Empfehlung: Bis zum 25. Lebensjahr (eventuell länger) beitragsfrei in der Familienversicherung der